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Verwaltung von Mietshäusern:
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Monatsabrechnung für den Eigentümer über die
Ein- und Ausgaben
- Erfassung und Bewertung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen
- Abschluss und Kontrolle objektbezogener Verträge
- Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
- Mietvertragsabschluss
- Durchführung der Wohnungsübergabe und -abnahme
- Überwachung der Mieteingänge, Mahnwesen,
- Kautionsabrechnung
- Umlagenabrechnung (Betriebs- und Heizkostenabrechnung)
- Prüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
- Betreuung von Modernisierungsmaßnahmen, Dachgeschossausbau, u. a.
Die monatliche sowie jährliche Abrechnung erfolgt durch Einsatz modernster, ständig aktualisierter Datenverarbeitung
(GFAD-Hausverwaltungs-
programm) und eigener Mietenbuchhaltung.
Unser Leistungsumfang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum wird bestimmt durch § 27 Wohnungseigentumsgesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und des abzuschließenden Verwaltungsvertrages. |
Verwaltung von Gemeinschaftseigentum (WEG)
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Erstellung der Wohngeldjahresabrechnung
- Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Zahlungsverkehr, Mahnwesen
- Betreuung des Hauses vor Ort
- Abschluss und Kontrolle objektbezogener Verträge
- Erfassung und Bewertung von erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
Verwaltung von Sondereigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
- Mietvertragsabschluss
- Wohnungsübergaben/Wohnungsabnahmen
- Überwachung der Mieteingänge, Mahnwesen,
Kautionsabrechnung
- Umlagenabrechnung
(Betriebs- und Heizkostenabrechnung)
- Prüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Abwicklung der erforderlichen Reparaturarbeiten im Sondereigentum
- Monatliche Mietabrechnung für den Eigentümer
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
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