VDLB Mietshaus BGB
Verwaltung von Mietshäusern:

  • Monatsabrechnung für den Eigentümer über die
    Ein- und Ausgaben
  • Erfassung und Bewertung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abschluss und Kontrolle objektbezogener Verträge
  • Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
  • Mietvertragsabschluss
  • Durchführung der Wohnungsübergabe und -abnahme
  • Überwachung der Mieteingänge, Mahnwesen,
  • Kautionsabrechnung
  • Umlagenabrechnung (Betriebs- und Heizkostenabrechnung)
  • Prüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
  • Betreuung von Modernisierungsmaßnahmen, Dachgeschossausbau, u. a.

Die monatliche sowie jährliche Abrechnung erfolgt durch Einsatz modernster, ständig aktualisierter Datenverarbeitung (GFAD-Hausverwaltungs-
programm) und eigener Mietenbuchhaltung. Unser Leistungsumfang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum wird bestimmt durch § 27 Wohnungseigentumsgesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und des abzuschließenden Verwaltungsvertrages.

Verwaltung von Gemeinschaftseigentum (WEG)

  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Erstellung der Wohngeldjahresabrechnung
  • Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung
  • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
  • Zahlungsverkehr, Mahnwesen
  • Betreuung des Hauses vor Ort
  • Abschluss und Kontrolle objektbezogener Verträge
  • Erfassung und Bewertung von erforderlichen
    Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs


Verwaltung von Sondereigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
  • Mietvertragsabschluss
  • Wohnungsübergaben/Wohnungsabnahmen
  • Überwachung der Mieteingänge, Mahnwesen,
    Kautionsabrechnung
  • Umlagenabrechnung
    (Betriebs- und Heizkostenabrechnung)
  • Prüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Abwicklung der erforderlichen Reparaturarbeiten im Sondereigentum
  • Monatliche Mietabrechnung für den Eigentümer
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs